Der Ockschter - Ockstadts interessante Seite
Landtagswahl Hessen 2023 - Wahl-o-mat online
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Der Wahl-O-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik.
Unwissenheit bei der Nutzung von E-Boards und Hoverboards
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Unwissenheit bei der Nutzung von E-Boards und Hoverboards - Fahren nur auf abgeschlossenem Privatgelände erlaubt!
Friedberg: Hoverboards oder E-Boards sind Gefährte, die mit einem Elektroantrieb versehen sind und mit Verlagerung des Körpergewichts gesteuert werden. Der Gesetzgeber hat für sie keine Zulassung am Straßenverkehr erteilt. Das gilt auch für die Nutzung auf Geh- oder Radwegen. Über diesen Umstand war sich der 25-Jährige Fahrer eines solchen Vehicels offenbar nicht im Klaren. Er fuhr am Mittwoch (12.10.) über die Kaiserstraße in Friedberg, als ihn gegen 17 Uhr die Polizei stoppte. Unwissenheit schützt jedoch nicht vor Strafe, weshalb den jungen Mann nun gleich mehrere rechtliche Folgen ereilen. Mangels Zulassung für den Straßenverkehr gibt es auch keine Möglichkeit sie zu versichern. Eine Privathaftpflicht zahlt bei Unfällen nicht. Schäden sind aus eigener Tasche zu begleichen. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist die Folge für den 25-Jährigen. Darüber hinaus erwartet ihn ebenfalls noch eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und ein Bußgeld von 70 Euro wegen Fahren ohne Zulassung im öffentlichen Verkehr. In einigen Haushalten sind solche Fahrzeuge vorhanden während das Wissen um die rechtlichen Gegebenheiten nicht vorliegt. Trotzdem müssen die Geräte nun nicht im Keller verstauben. Die Nutzung ist im abgegrenzten und nicht-öffentlichen-Verkehrsraum gestattet.
Kirschblütenwanderung durch den Ockstädter Kirschenberg
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Der Obst- und Gartenbauverein Ockstadt lädt am 18.04.2022 zur Kirschblütenwanderung durch den Kirschenberg ein. Treffpunkt ab 10:00 Uhr in der oberen Waldstraße.
Petition auf change.org fordert Rücktritt von Anne Spiegel
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Petition auf Change.org:
Im Namen der 135 Toten, der Angehörigen und der zehntausenden weiteren Geschädigten der Flutkatastrophe 2021 in Rheinland-Pfalz fordern wir den sofortigen Rücktritt der derzeitigen Bundesfamilienministerin Anne Spiegel.
Anne Spiegel hat als Landesumweltministerin zum Zeitpunkt der Katastrophe die Lage maßgeblich falsch eingeschätzt und ist ihrer Verantwortung dadurch nicht gerecht geworden. Ihr Ministerium hat die dramatisch steigenden Pegelstände nicht zum Anlass genommen weitere Schritte zu veranlassen und andere Behörden zu warnen. Stattdessen wurde über eine Pressemitteilung verbreitet das kein Extremhochwasser zu erwarten sei. Sie trägt damit eine Hauptverantwortung an der viel zu späten Warnung der Bevölkerung.
Desweiteren hat sie durch persönliches Fehlverhalten eine beschämende und für eine Familienministerin unwürdige Haltung an den Tag gelegt. Sie war in erster Linie um ihre politische Karriere und ihr persönliches Image besorgt wie die SMS-Chatprotokolle des Untersuchungsausschußes des Landtags beweisen. SMS-Zitat Fr.Spiegel: "Das Blame Game könnte sofort losgehen, wir brauchen ein Wording, dass wir rechtzeitig gewarnt haben."
Frau Spiegel ist als Familienministerin durch ihr politisches und moralisches Versagen unglaubwürdig und untragbar geworden.
Sie schadet massiv dem Ansehen des Bundesfamilienministeriums und der Glaubwürdigkeit von Politik.
Sie muss daher umgehend als Ministerin zurücktreten!