Zitate
"Wehe dem Kabinett, das mit einer halben Politik und gefesselten Kriegskunst auf einen Gegner trifft, der wie das rohe Element keine anderen Gesetze kennt als die seiner innewohnenden Kraft!" C.v. Clausewitz, Vom Kriege
"Wehe dem Kabinett, das mit einer halben Politik und gefesselten Kriegskunst auf einen Gegner trifft, der wie das rohe Element keine anderen Gesetze kennt als die seiner innewohnenden Kraft!" C.v. Clausewitz, Vom Kriege
Der Wahl-O-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik.
Unwissenheit bei der Nutzung von E-Boards und Hoverboards - Fahren nur auf abgeschlossenem Privatgelände erlaubt!
Friedberg: Hoverboards oder E-Boards sind Gefährte, die mit einem Elektroantrieb versehen sind und mit Verlagerung des Körpergewichts gesteuert werden. Der Gesetzgeber hat für sie keine Zulassung am Straßenverkehr erteilt. Das gilt auch für die Nutzung auf Geh- oder Radwegen. Über diesen Umstand war sich der 25-Jährige Fahrer eines solchen Vehicels offenbar nicht im Klaren. Er fuhr am Mittwoch (12.10.) über die Kaiserstraße in Friedberg, als ihn gegen 17 Uhr die Polizei stoppte. Unwissenheit schützt jedoch nicht vor Strafe, weshalb den jungen Mann nun gleich mehrere rechtliche Folgen ereilen. Mangels Zulassung für den Straßenverkehr gibt es auch keine Möglichkeit sie zu versichern. Eine Privathaftpflicht zahlt bei Unfällen nicht. Schäden sind aus eigener Tasche zu begleichen. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist die Folge für den 25-Jährigen. Darüber hinaus erwartet ihn ebenfalls noch eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und ein Bußgeld von 70 Euro wegen Fahren ohne Zulassung im öffentlichen Verkehr. In einigen Haushalten sind solche Fahrzeuge vorhanden während das Wissen um die rechtlichen Gegebenheiten nicht vorliegt. Trotzdem müssen die Geräte nun nicht im Keller verstauben. Die Nutzung ist im abgegrenzten und nicht-öffentlichen-Verkehrsraum gestattet.
Der Obst- und Gartenbauverein Ockstadt lädt am 18.04.2022 zur Kirschblütenwanderung durch den Kirschenberg ein. Treffpunkt ab 10:00 Uhr in der oberen Waldstraße.
Ab 28.04.2020 gelten neue Regeln im Straßenverkehr und der Bußgeldkatalog wurde an die neue Situation angepasst. Die Änderungen werden am 27.04.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und treten am 28.04.2020 in Kraft. Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) informiert ausführlich über die Änderungen.
Informationen des BMVI zu den Änderungen der Straßenverkehrordnung
Informationen des BMVI zu den Änderungem im Bußgeldkatalog