In einer Pressemitteilung vom 25.06.2026 teilt der Wetteraukris mit, dass die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen im Wetteraukreis ab sofort bis 31.10.2026 verboten. Bei Zuwiderhandlung werden 100.000 Euro Strafe angedroht.
Die Entnahme geringfügiger Mengen mit Handgefäßen(Gießkanne) bleibt erlaubt.