Zitate

"Es ist in der nahe liegenden Zukunft ausgeschlossen, dass wir die Schuldenbremse reformieren." (Friedrich Merz am 25. Februar 2025)

Mit der flächendeckenden Einführung des Ident-Zählsystems bei den Restmülltonnen und der neuen Abfallsatzung im Wetteraukreis erhalten die Grundstückseigentümer in Friedberg neue Gebührenbescheide.
Über die Änderungen wurde bereits Anfang des Jahres informiert. Ursprünglich war der Versand der neuen Gebührenbescheide bereits im Laufe des Januars 2025 geplant. Jedoch kommt es hier zu einer Verzögerung durch das Rechenzentrum, sodass die Zustellung der neuen Bescheide erst in der zweiten Februarhälfte erfolgen wird. Dies führt in der Folge auch zu einer Verschiebung der Zahlungsfälligkeit und der damit verbundenen Abbuchung für das erste Quartal auf den 17.03.2025 (statt 15.02.2025).
Die neuen Gebühren für die Restmülltonnen setzen sich aus einer Grundgebühr und einer Leerungsgebühr zusammen. Dabei werden mindestens neun Leerungen pro Jahr (80, 120 und 240-Liter-Tonne) bzw. 12 Leerungen pro Jahr (60 Liter-Tonne) zu Grunde gelegt. Maximal sind 17 Leerungen pro Jahr für die Restmülltonnen möglich. Für die 1100-Liter-Container werden mindestens neun Entleerungen zugrunde gelegt, allerdings kann hier auch eine wöchentliche Abholung vereinbart werden.
Bereits mit denen im Dezember 2024 verteilten Abfallkalender, wurde auf der Innenseite des Abfallkalenders über die neuen Gebühren für den Rest- sowie Biomüll informiert. Erst Stadträtin Christine Diegel informiert, dass den neuen Gebührenbescheid ein Informationsflyer mit weiteren Details beigelegt ist. Mehr Informationen rund um das Thema sind auf der Internetseite https://www.einheitlich-im-wetteraukreis.de/friedberg abrufbar. Eine Beratung erfolgt über 0521/80066460.