Zitate

"Glaubwürdigkeit ist in der Politik das höchste Gut. Ich danke Jens Spahn für die Zusammenarbeit." (Friedrich Merz am 18.07.2026)

"Es ist in der nahe liegenden Zukunft ausgeschlossen, dass wir die Schuldenbremse reformieren." (Friedrich Merz am 25. Februar 2025)

"Ich komme aus der Zukunft - ich komme aus der DDR:" (Michael Klonovsky)

"Dann sind die nicht insolvent automatisch, aber sie hören vielleicht auf zu verkaufen." (Dr. Robert Habeck, ehem. Wirtschaftsminister, 07.09.2022)

"Was die Erfahrung aber und die Geschichte lehren, ist dieses, dass Völker und Regierungen niemals etwas aus der Geschichte gelernt und nach Lehren, die aus derselben zu ziehen gewesen wären, gehandelt haben." (Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Vorlesungen über die Philosophie der Weltgeschichte, 1832)

Die Situation an der Baustelle am Bürgerhaus in Ockstadt (wo links eine mobile Toilette den Gehstreifen einnimmt und rechts Schilder den Bürgersteig blockieren) widerspricht den geltenden Sicherheitsrichtlinien der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen (RSA), wenn Fußgänger dadurch ungeschützt auf die Fahrbahn ausweichen müssen.

Warum das Aufstellen der Schilder auf dem Gehweg unzulässig ist
Fehlender Restgehweg: Wie beschrieben, müssen auf einem Gehweg mindestens 1,30 Meter (im absoluten Ausnahmefall 1,00 Meter) nutzbare Breite verbleiben. Schilder, die die Nutzung komplett verhindern, verletzen diese Mindestbreite.
Gefährdung durch Ausweichen: Das einfache Verweisen von Passanten – wie etwa Kindergartengruppen oder Menschen mit Kinderwagen/Rollatoren – auf die offene Fahrbahn ohne bauliche Absicherung ist gefährlich und unzulässig.
Zweckentfremdung des Gehwegs: Mobile Halteverbotsschilder (Zeichen 283/286) dienen dazu, die Fahrbahn für den Baustellenverkehr freizuhalten. Sie dürfen nicht so aufgestellt werden, dass sie selbst zu einem unüberwindbaren Hindernis für Fußgänger werden.