Die Situation an der Baustelle am Bürgerhaus in Ockstadt (wo links eine mobile Toilette den Gehstreifen einnimmt und rechts Schilder den Bürgersteig blockieren) widerspricht den geltenden Sicherheitsrichtlinien der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen (RSA), wenn Fußgänger dadurch ungeschützt auf die Fahrbahn ausweichen müssen.
Warum das Aufstellen der Schilder auf dem Gehweg unzulässig ist
Fehlender Restgehweg: Wie beschrieben, müssen auf einem Gehweg mindestens 1,30 Meter (im absoluten Ausnahmefall 1,00 Meter) nutzbare Breite verbleiben. Schilder, die die Nutzung komplett verhindern, verletzen diese Mindestbreite.
Gefährdung durch Ausweichen: Das einfache Verweisen von Passanten – wie etwa Kindergartengruppen oder Menschen mit Kinderwagen/Rollatoren – auf die offene Fahrbahn ohne bauliche Absicherung ist gefährlich und unzulässig.
Zweckentfremdung des Gehwegs: Mobile Halteverbotsschilder (Zeichen 283/286) dienen dazu, die Fahrbahn für den Baustellenverkehr freizuhalten. Sie dürfen nicht so aufgestellt werden, dass sie selbst zu einem unüberwindbaren Hindernis für Fußgänger werden.
