Unwissenheit bei der Nutzung von E-Boards und Hoverboards - Fahren nur auf abgeschlossenem Privatgelände erlaubt!

Friedberg: Hoverboards oder E-Boards sind Gefährte, die mit einem Elektroantrieb versehen sind und mit Verlagerung des Körpergewichts gesteuert werden. Der Gesetzgeber hat für sie keine Zulassung am Straßenverkehr erteilt. Das gilt auch für die Nutzung auf Geh- oder Radwegen. Über diesen Umstand war sich der 25-Jährige Fahrer eines solchen Vehicels offenbar nicht im Klaren. Er fuhr am Mittwoch (12.10.) über die Kaiserstraße in Friedberg, als ihn gegen 17 Uhr die Polizei stoppte. Unwissenheit schützt jedoch nicht vor Strafe, weshalb den jungen Mann nun gleich mehrere rechtliche Folgen ereilen. Mangels Zulassung für den Straßenverkehr gibt es auch keine Möglichkeit sie zu versichern. Eine Privathaftpflicht zahlt bei Unfällen nicht. Schäden sind aus eigener Tasche zu begleichen. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist die Folge für den 25-Jährigen. Darüber hinaus erwartet ihn ebenfalls noch eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und ein Bußgeld von 70 Euro wegen Fahren ohne Zulassung im öffentlichen Verkehr. In einigen Haushalten sind solche Fahrzeuge vorhanden während das Wissen um die rechtlichen Gegebenheiten nicht vorliegt. Trotzdem müssen die Geräte nun nicht im Keller verstauben. Die Nutzung ist im abgegrenzten und nicht-öffentlichen-Verkehrsraum gestattet.