Vor offenbar unberechtigten Forderungen von angeblichen Inkassofirmen warnt die Friedberger Kriminalpolizei. Mehrere Personen im Wetteraukreis hatten zuletzt Schreiben von solchen Firmen bekommen. Dabei befand sich zumeist eine Rechnung in Höhe von etwa 200 Euro. In einem Fall erhielt eine bereits vor etwa sechs Jahren verstorbene Person eine solche Forderung. In den Briefen werden die angeschriebenen Personen aufgefordert, den Betrag innerhalb einer Frist zu überweisen.

Der Betrag setzt sich zumeist aus "alten" Forderungen, Gebühren und den Inkassokosten zusammen. Die Hauptforderung wird dabei mit der angeblichen Bestellung eines Anrufblockes angegeben. Die Absender drohen dann mit rechtlichen Schritten, für den Fall, dass der Adressat die nicht zahlt. Die Polizei geht davon aus, dass es sich dabei um eine nicht existierende Firma handelt. Vermutlich wurden diese Briefe auch in größerem Umfang versandt. In den bisher bekannten Fällen reagierten die Betroffenen richtig: Sie leisteten keine Zahlung!

Die zuständige Kriminalpolizei gibt dazu folgende Ratschläge:

-    Prüfen Sie den Inhalt solcher Schreiben genau.
-    Leisten Sie keine Zahlungen solcher Firmen.
-    Eine Zahlung ist normalerweise nicht mehr rückgängig zu machen.
-    Lassen Sie Sich auf keinen Fall unter Druck setzen. In der Regel bleibt es bei es bei einem ersten
     Schreiben.
-    Verständigen Sie im Betrugsfall die Polizei.

Jörg Reinemer Pressesprecher
ots Originaltext: Polizeipräsidium Mittelhessen

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