Sehr geehrter Herr Bürgermeister Keller,

der Erste Stadtrat der Kreisstadt Friedberg hat uns  auf Anfrage zur  Veröffentlichung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans  mitgeteilt,  dass die Veröffentlichung der Haushaltssatzung  in der Wetterauer Zeitung als amtliche Bekanntmachung erfolgt.

Der  Haushaltplan liegt danach während des in der öffentlichen Bekanntmachung angegebenen Zeitraums  im Rathaus während der Dienstzeiten aus.
Wir erfuhren, dass im Webangebot der Stadt Friedberg bzw. dem Online-Angebot der Wetterauer Zeitung  "Amtliche Bekanntmachungen" nicht einzusehen sind.

Da es auch in der Kreisstadt Friedberg Menschen gibt die die Wetterauer Zeitung nicht beziehen erscheint es uns unverständlich, weshalb diese amtlichen Bekanntmachungen nicht im öffentlichen und offiziellen Webangebot der Kreisstadt Friedberg einzusehen sind.
Für Erwerbstätige ist die Einsichtnahme in den Haushaltsplan, der während der Dienstzeiten im Rathaus für einen beschränkten Zeitraum ausliegt, nur erschwert bzw. nicht möglich.
Auch Bürgerinnen und Bürger  die während dieser Zeit durch Krankheit oder anderweitig verhindert sind, haben nicht die Möglichkeit, den Haushaltsplan einzusehen.

Dieser Personenkreis ist durch dieses Verfahren benachteiligt!

Von der Bundesregierung, der hessischen Landesregierung und auch benachbarten Städten wird schon seit Jahren die kostengünstige, mit geringem Verwaltungsaufwand verbundene und bürgerfreundliche Veröffentlichung im Internet genutzt. Die Haushaltssatzungen und Haushaltpläne sind jederzeit im Internet einsehbar und können auch heruntergeladen und gespeichert werden.

Wir freuen uns über die Mitteilung, ob diese Transparenz von der Verwaltung der Kreisstadt Friedberg nicht gewünscht wird oder ob die Veröffentlichung im Webangebot der Kreisstadt Friedberg aus technischen, finanziellen oder politischen Gründen nicht möglich ist?


Mit freundlichen Grüßen

Redaktion der-ockschter.de
Hans-Jochen Fiedler, Kai Gröninger