Am 25. Mai 1811 erlies Großherzog Ludwig von Hessen ein Gesetz, dass neue Leibeigenschaftsverhältnisse auf keine rechtsgültige Weise mehr entstehen können. Leibeigen wurden bis dahin alle die von einer leibeigenen Mutter abstammten oder die dorthin zogen, wo "die Luft leibeigen macht".

In diesem Gesetz wurde weiterhin verfügt, dass bis 1. Juli 1813 alle bisherigen Leibeigenschaftsverhältnisse durch Entschädigungszahlungen der Leibeigenen an den Leibherrn aufgelöst werden sollen. Die Höhe der Entschädigung richtete sich nach dem Durchschnitt der Erträge der letzen 20 Jahre, die in fünf Jahresteilen bezahlt werden mussten.

Eine Folge war, dass sich einige Gemeinden (dort wo die Luft leibeigen macht) oder einzelne Bauern (Abstammung von einer leibeigenen Mutter) teilweise bei ihren bisherigen Leibherren (oder bei anderen Kreditgebern) hoch verschuldeteten oder ihren Besitz in Teilen oder insgesamt verkaufen mussten. Schließlich mussten von 1811 bis 1813 auch die bis dahin gültigen Frondienste weiterhin geleistet werden, was eine doppelte Belastung darstellte.

Für die Feudalherren bedeutete dies zwar einen Machtverlust, der aber durch weiterhin bestehende Privilegien und den enormen finanziellen Zugewinn durch die Entschädigungszahlungen gemindert wurde.

Erlass vom 25. Mai 1811