Fahrschule Jost - Ausbildung in allen Klassen
Friedberger Straße 94b
61169 Friedberg-Ockstadt

Familie Jost
Telefon: 06031 - 3966
Fax: 06031 - 772882

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Anmeldung zur Führerscheinausbildung:

Zur Anmeldung kommen Sie bitte zur Fahrschule. Wir informieren Sie ganz unverbindlich über Ihre gewünschte Führerscheinausbildung, die Ausbildungskosten (gerne erhalten Sie von uns ein Kostenbeispiel) und die Ausbildungsdauer.
Sicher haben Sie eine genaue Vorstellung, wie und in welchem Zeitraum Sie Ihre Ausbildung absolvieren möchten. Auch hier informieren wir Sie kompetent.
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, dass Sie Ihre Ausbildung in unserer Fahrschule absolvieren möchten, schließen wir mit Ihnen einen Ausbildungsvertrag ab.
Sie erhalten den Führerscheinantrag und das Lehrmaterial - ja, und dann geht´s los!

A-Klassen:
A   : Motorrad über 48 PS  ab 24 Jahren
A 2: Motorrad bis 48 PS     ab 18 Jahren
A 1: Motorrad bis 125ccm   ab 16 Jahren

 

Führerscheinfinanzierung

Zur Finanzierung Ihrer Führerscheinausbildungskosten arbeiten wir mit der Targo-Bank in Friedberg, Kaiserstr. 51 zusammen.
Bitte sprechen Sie uns an. Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Fahrschulen. In unserem Fahrschul-ABC finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen. Über das Menü auf der linken Seite können Sie sich umfassend über unser Angebot informieren.


Führerschein mit 17

Am 01. Oktober 2006 startete in Hessen ein Modellversuch für das Begleitete Fahren mit 17 (Fahrerlaubnisklassen B und BE).
Anmelden kann man sich ab 16 1/2 Jahren. Die Theorieprüfung ist 3 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich, die Fahrprüfung 1 Monat vorher. Nach bestandener Fahrprüfung können die Jugendlichen mit Ihrem 17. Geburtstag einen "Führerschein" erwerben. In Niedersachsen wurde das Modell bereits zum 01.04.2005 umgesetzt.
Eine erste Bilanz nach drei Monaten zeigt, dass sich die Unfallzahlen bei Führerscheinneulingen reduziert haben. Die bisherige Bilanz des Begleitenden Fahrens mit 17:

    12.000 Genehmigungen bereits bis zum 30.06.2005 erteilt
    3.700 Fahranfänger mit abgeschlossener Führerscheinprüfung fahren in Begleitung
    2.500 Jugendliche haben das 18. Lebensjahr erreicht und fahren nun mit der "richtigen Pappe"

Entgegen den Voraussagen der Kritiker kam es lediglich zu fünf Unfällen mit Blechschäden. "Wie wir es erwartet haben, hat es in der Begleitphase bisher kaum Unfalle gegeben. Besonders auffällig ist die Tatsache, dass noch nicht einmal ein einziger Personenschaden gemeldet wurde", so Pof. Dr. Joachim Stiensmeier-Pelster von der Universität Gießen.
Die begleitende Person soll dem Führerscheinneuling vor Antritt der Fahrt und während des Führens des Fahrzeuges ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um Sicherheit zu geben und Fragen zu beantworten. Nur der Führerscheininhaber ist der Fahrzeugführer!

Auflagen für den Begleiter:

    30. Lebensjahr vollendet
    mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B
    nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg
    nicht mehr als 0,5 Promille im Blut und kein Einfluss von Drogen

Sollte der Inhaber eines Führerscheins mit 17 ohne oder mit einem nicht berechtigten Begleiter angetroffen werden bzw. verstößt der Begleiter selbst gegen eine der o.a. Auflagen, so ist die Fahrt zu Ende.
Folge: Punkte in Flensburg, Geldbuße, Einziehung der Fahrerlaubnis und Nachschulung.
In unserem Fahrschul-ABC finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen. Über das Menü auf der linken Seite können Sie sich umfassend über unser Angebot informieren.